Max Schweiger

Date of Birth:
09.07.1917, Augsburg
Deceased:
30.10.1942, Eglfing-Haar

Residencies

Hans-Sachs-Straße 5
Ebnerstr. 48
Laugingerstr. 3
Laugingerstr. 1
Manlichstr. 1

Places of persecution

Kaufbeuren
Eglfing-Haar

Biography

Max Schweiger, geb. am 9. Juli 1917 in Augsburg, zwangssterilisiert 1938, ermordet in Eglfing-Haar am 30. Oktober 1942, Manlichstr. 1

Aufenthalte im Heimathof Herzogsägmühle:

13.12.38 bis 01.10.39
03.10.39 bis 21.07.40
23.07.40 bis 04.09.40
27.05.41 bis 29.09.41

Elternhaus und Familie

Max Schweiger1 ist der Sohn des Hausburschen, Maschinenführers und Bäckers Max Josef Schweiger sen., geb. am 24. Februar 18932 in Augsburg, und seiner aus Langenreichen (nahe Meitingen) stammenden, 5 Jahre jüngeren Ehefrau Maria Schweiger, geb. Magg, die am 28.7.1888 geboren ist. Nach Auskunft des Zentralrats der Jenischen gehört die Familie Schweiger zur eigenständigen, transnationalen ethnischen Gruppe der Jenischen und ist mit den Familien Lossa und Berger verwandt. Max ist in der Hans-Sachs-Straße 5 geboren3 . Mit seinen Eltern zieht er in die Ebnerstraße 484 , im August 1918 in die Laugingerstr. 3. Sein Vater zieht dort bereits am 1. Dezember 1920 aus5 .
Maria Magg bringt die uneheliche Tochter Creszentia Maria, geb. 26. August 1911, mit in die Ehe. Ihr Sohn Franz Xaver, der im Dezember 1912 geboren wird, verstirbt nach 3 Tagen.
Maximilian jun. wird durch die nachfolgende Ehe legitimiert. Das Ehepaar heiratet am 18. März 1918. Max hat zwei leibliche Geschwister, Erwin, der am 19. August 1918 geboren ist, aber knapp 3-jährig verstirbt, sowie Eugenia, die am 15. Juli 1923 geboren ist und im Alter von 4 Jahren am 4. Juli 1927 verstirbt.

Haftstrafen des Vaters

Zwischen 1908 und 1911 erhält Max Josef Schweiger sen. mehrere Haftstrafen wegen Bettels, Genussmittelentwendung, Unterschlagung, Sachbeschädigung und Fälschung: zwischen einem Tag und 4 Wochen, also allesamt Trivialdelikte6 . Im Oktober 1911 begeht er in Italien einen Einbruchsdiebstahl und wird zu 4 Monaten Haft verurteilt7 . Als er am 25. Januar 1924 wegen eines Verbrechens des schweren Diebstahls zur Zuchthausstrafe von 8 Monaten Haft und Ehrverlust von 5 Jahren verurteilt wird, 8 dürfte das der Anlass für Maria geb. Magg gewesen sein, sich scheiden zu lassen. Laut Urteil des Amtsgerichts Augsburg vom 10. Februar 1925 wird die Ehe aus „alleinigem Verschulden des Ehemanns“ mit Rechtskraft vom 26. März 1925 geschieden9 .

Zweite Ehe der Mutter

Nach der gescheiterten Ehe mit Max Josef heiratet Maria Magg am 27. August 1927 den Reichsbahnschaffner und Bahnpolizisten Anton Halbedel, geb. 25. Oktober 1897, aus Schopflohe10 . Aus dieser zweiten Ehe geht die Tochter Ruth, geb. 16. Mai 1928, hervor11 .
Nach dem Meldebogen wohnt Max Schweiger jun. zumindest seit 1931 bei seinem Stiefvater Anton Halbedel in der Laugingerstraße 1 in Oberhausen. Die Straße ist ihm wohl bekannt, er wohnte dort mit seiner Mutter und dem leiblichen Vater seit August 1918 gleich nebenan in der Laugingerstr. 3.
Es ist davon auszugehen, dass seine Mutter damals Anton Halbedel kennengelernt hat. Max jun. ist ab 31. Mai 1931 nach Königsbrunn abgemeldet. Er ist 14 Jahre alt.

Erste Straftat von Max Schweiger jun.

Max besucht von 1923 bis 1931 die Volksschule in Oberhausen und danach die Fortbildungsschule. Max ist ein kluger, ruhiger, anständiger und gutmütiger Schüler. Er muss keine Klasse wiederholen. Der Stiefvater Anton Halbedel gibt sich große Mühe mit ihm12 .
Zuerst lernt er 6 Wochen als Friseur, wird aber entlassen, weil er das Lehrgeld nicht bezahlen kann. Danach arbeitet er in der Weberei, verlässt aber die Stelle, denn dort verdient er wöchentlich nicht mehr als 5 RM. Im Anschluss arbeitet er ein halbes Jahr als Aufstecker in einer Spinnerei. Danach ist er arbeitslos und ist sich unsicher hinsichtlich der Berufswahl.

Straftaten

Max gibt selbst zu, ab 1935 straffällig geworden zu sein und sich an 11 Einbruchsdiebstählen beteiligt zu haben, teils macht er mit, teils steht er „Schmiere“. Er und seine Kumpel stehlen Fahrräder, Haushaltsgegenstände, Esswaren usw. Die ersten beiden Haftstrafen wegen Diebstahls von 7 und 6 Wochen erhält er auf Bewährung.
Im Frühjahr 1935 verübt er mit dem Schneider Ludwig G. zwei Fahrraddiebstähle, einen Einbruchdiebstahl in einer Konditorei Senz in der Ulmer Straße 16 und in der Eisenhandlung Kunz am Oberhauser Bahnhof. Bei Senz klauen sie eine Taschenuhr und 3 RM, bei Kunz erbeuten sie 5 Pf. Dann bricht er mit Sebastian W. in die Eisenhandlung Hantel ein, mehr als 75 Pfennige sind dort nicht zu holen. W. wird bald darauf bei einem Opferstockeinbruch gefasst und gesteht auch die mit Schweiger und G. verübten Diebstähle.

Kriminalbiologisches Gutachten

Das kriminalbiologische Gutachten durch den Oberpfarrer Kohl vom 11. November 1935 beschreibt im psychologisch-soziologischen Befundbogen Max als „labil, halt- und hemmungslos, triebhaft und leicht beeinflußbar“. Er habe keine Freude an geregelter Arbeit. Die Eltern würden vorbildlich für ihn sorgen. Seine Prognose sei aber ungünstig. Seine „Minderwertigkeit und Hemmungslosigkeit machen Rückfall wahrscheinlich“. Es liege eine „vermutliche erbliche Belastung vom kriminellen Vater“ vor, „Leichtsinn, Hemmungslosigkeit, Minderwertigkeit. Endogeniker!“13
Die Einschätzung zeigt in aller Deutlichkeit, wie weit verbreitet die Vorurteile über eine „geistige und asoziale Minderwertigkeit“ und erbliche Vorbelastung sozial schwacher Gruppen gewesen sind.

Lange Gefängnisstrafe

Laut Urteil des Amtsgerichts Augsburg vom 12. September 1935 erhält sein Kumpel G. eine 6-jährige Gefängnisstrafe, am 30.9.35 wird Max vom gleichen Gericht wegen „schweren Diebstahls“ zu einer Gesamtstrafe von 1 Jahr 9 Monaten Gefängnis verurteilt, die er bis zum 24. November 1936 in der Haftanstalt Niederschönenfeld verbüßt14 , dann wird Max nach München-Stadelheim in die Psychiatrische Abteilung verlegt15 . Max äußert Vergiftungsideen, verweigert in der Strafanstalt Niederschönenfeld die Nahrungsaufnahme und wird künstlich ernährt. Laut amtsärztlichem Gutachten des Bezirksarztes Dr. Wallner in München vom 16. September 1937 leidet Max an „Schizophrenie“ 16 .

Einweisung in die Heil- und Pflegeanstalt Kaufbeuren

Infolge des Gutachtens verfügt der OB der Stadt Augsburg am 24. September 1937 die Verbringung von Max Schweiger in die Heil- und Pflegeanstalt Kaufbeuren-Irsee wegen Gemeingefährlichkeit und bittet, ihn dort „auf die „Dauer der Gemeingefährlichkeit“ zu verwahren17 . Der Strafvollzug müsse wegen Schizophrenie gemäß Art. 80 Abs. II PStGB ausgesetzt werden. Die Heilanstalt könne den Kranken probeweise zur Genesung in die eigene Familie „beurlauben“, sofern „keine weitere Gefahr für die Allgemeinheit zu befürchten“ sei. Die Kosten für die Unterbringung und Verwahrung seien vom Kranken selbst zu tragen18 .

Zwangssterilisation in Kaufbeuren19

Knappe 5 Monate nach seiner Einlieferung beantragt Med.-Rat Dr. Rösch für die Direktion der Heil- und Pflegeanstalt Kaufbeuren am 11. Februar 1938 gemäß § 1 und § 3 Ziff. 2 des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933 die Unfruchtbarmachung von Max Schweiger.
Am 26. April 1938 kommt das Erbgesundheitsgericht Kempten unter Vorsitz des Amtsgerichtsdirektor Spengelin, Bezirksarzt Dr. Oberhofer und Dr. Faltlhauser, Direktor der Heil- und Pflegeanstalt Kaufbeuren, nach mündlicher Beratung zum Beschluss, „den ledigen, nicht geschäftsfähigen Aufstecker Max Schweiger unfruchtbar zu machen, weil er an Schizophrenie leidet“20 . Sein Vater Max Schweiger wird als gesetzlicher Vertreter des noch minderjährigen Sohnes gehört, er widerspricht aber dem Antrag nicht.
Am 25. Mai 1938 erfolgt schließlich im Städtischen Krankenhaus Kaufbeuren die Zwangssterilisation von Max. Im Anschluss daran wird er sofort in die Heil- und Pflegeanstalt zurückgebracht21 . Sein Pflegevater holt Max am 31. Mai in Kaufbeuren ab, er wird „nicht als geheilt, sondern nur gebessert und auf ausdrücklichen Wunsch seiner Eltern aus der Heil- und Pflegeanstalt Kaufbeuren entlassen“22 .
Von den seelischen Schäden, die Max im Alter von knapp 21 Jahren davonträgt, ist nicht die Rede. Wir müssen davon ausgehen, dass durch die Zwangssterilisation seine Psyche erheblich und irreversibel beeinträchtigt worden ist.

Verschiedene Arbeitsstellen

Das Arbeitsamt Augsburg vermittelt ihn an verschiedene Fabriken zur Arbeit. Einige Fabriken entlassen ihn sofort wieder wegen „Unbrauchbarkeit“. Im Juli 1938 ist er beim Bau der Reichsautobahn Adelsried bei der Firma Moll im Einsatz. Seit dem 1. Juni 1938 ist er beim neuen Wohnsitz seiner Eltern in der Manlichstraße 1 gemeldet23 . Die Polizei kontrolliert regelmäßig seinen Verbleib. Weil er im Oktober 1938 nichts mehr von sich hören lässt, melden ihn die Eltern als vermisst. Auch die Polizei kennt seinen Aufenthalt nicht.

Kleinere Diebstähle und Landstreicherei

Am 9. November 1938 wird in der Stadtpfarrkirche St. Peter und Paul in Augsburg-Oberhausen eine Opferbüchse mit ca. 13-15 Pfennigen durch unbekannte Täter entwendet. Mesner Blank will verdächtig aussehende „Strolche“ beobachtet haben und teilt dies dem Polizeirevier Oberhausen mit. Die Verdächtigten E. Johann und Schweiger Max werden auf die Kripo K 8 verbracht und verhört.
Max Schweiger gibt zu Protokoll, dass er bis Oktober 38 bei der Reichsautobahn gearbeitet habe und seitdem bei den Kapuzinern und St. Stephan Essen erbettelt und im Freien genächtigt habe. Der 16 Jahre ältere Johann E. gibt an, dass er im August aus dem Arbeitshaus Rebdorf entlassen worden sei, wo er zwei Jahre verbracht habe, weil er 12-mal wegen Bettels und Landstreicherei bestraft worden ist24 .
Da bei Johann E., so der Polizeipräsident Augsburg in einem Brief an die Herzogsägmühle Peiting, wenig Hoffnung bestehe, „dass eine zweite Unterbringung (in Rebdorf) einen anderen Menschen aus ihm macht“, könne eine „Änderung seiner Lebensverhältnisse und eine Eingliederung in die Volksgemeinschaft“ nur „durch eine längere Verwahrung geschehen, und zwar an einem Ort, wo er nicht nur in aller Strenge gehalten werden kann, sondern auch durch das Zusammenleben mit anderen Menschen, die bereits den Weg in ein ordentliches Leben zurückgefunden haben.“
Schweiger mache den „Eindruck eines geistig nicht normalen Menschen, der sich über sein Tun und Treiben nicht im Klaren“ sei und sich gleichgültig in sein Schicksal ergebe. Weder Heilanstalt noch Arbeitshaus sei für ihn der richtige Ort. Es sei besser, dass er im Wanderhof Herzogsägmühle verwahrt werde, „dann (sei) nicht alle Hoffnung auf eine Besserung aufzugeben“. Beide hätten das Aussehen ausgesprochener Landstreicher, seien verwildert und verwahrlost. Sie befänden sich in Augsburg in Polizeihaft und würden bei Zustimmung über das Polizeipräsidium München in den Wanderhof verschubt25 .

Empfehlung: Aufnahme in Herzogsägmühle

Verbringung in die Herzogsägmühle nach Peiting am 13.12.38

Aufnahme in Herzogsägmühle 1938

Am 25. November 1938 stimmt die Herzogsägmühle einer Verlegung der beiden nach Peiting zu, unter der Bedingung, dass ein Polizeiarzt feststelle, ob sie sich für eine Aufnahme in den Wanderhof eignen. Am 8. Dezember 38 verfügt der Polizeipräsident Augsburg auf der Grundlage des § 1 der VO des Reichspräsidenten zum Schutz für Volk und Staat vom 28.2.1933 die Verwahrung Max Schweigers bis auf Weiteres im Zentralwanderhof Herzogsägmühle26 . Schweiger sei als „Bettler und Landstreicher – unterkommenslos- aufgegriffen worden. Die öffentliche Sicherheit und die Verhütung künftiger Fürsorgekosten machen es notwendig, zwecklos und mittellos herumziehende Personen von den Landstraßen zu entfernen“27 .
Die bisherigen Bemühungen, ihn in einem geregelten Arbeitsverhältnis unterzubringen, seien gescheitert. Schweiger habe das Leben eines Landstreichers geführt, habe in Strohhaufen übernachtet und an Klosterpforten Essen erbettelt. Da bei ihm die Gefahr bestehe, dass er infolge seines „geistesschwachen Zustandes“ ganz zum Gewohnheitsverbrecher herabsinke, werde seine Einweisung in Peiting veranlasst. Durch einen längeren Aufenthalt im Wanderhof solle versucht werden, „ihn so weit zu bringen, dass er ohne Gefahr für die Allgemeinheit oder seine Umgebung in ein entsprechendes Arbeitsverhältnis vermittelt werden“ könne.

„Erbliche Vorbelastung“ als asoziale Herabwürdigung

In einem Sammeltransport erfolgt am 13. Dezember 1938 die Überführung in den Wanderhof Herzogsägmühle (HSM). Der Amtsarzt bestätigt ihm eine Arbeitseinschränkung von über 50%. Bei Max Schweiger handle es sich um „eine abgelaufene Schizophrenie“. Seine „asozialen Handlungen“ seien darauf zurückzuführen, aber auch auf das soziale Umfeld mit seinem mehrfach wegen „Zuhälterei, Bandendiebstahl und Hehlerei vielfach vorbestraftem Vater“28 . Max Schweiger gilt wegen der Vorstrafen seines Vaters als „erblich vorbelastet“29 .
Am 4.1.1939 wird Max Schweiger vom Bezirksamt Schongau gemäß der „Verordnung zum Schutze von Volk und Staat vom 28.2.1933“ dem polizeilichen Arbeitsdienst unterstellt und muss binnen 24 Stunden die vom Arbeitsamt oder vom Landesverband für Wanderdienst zugewiesene Arbeitsstelle antreten. Wegen Gastritis sei er nur zu 50% arbeitsfähig30 .

Erste Flucht aus dem Wanderhof

Im März 1939 versucht Max aus dem Wanderhof zu entkommen, wird aber von der Wache zurückgebracht. Der Hausleiter charakterisiert ihn als einen „sehr ruhigen Burschen, der seinen Dienst in der Sanitätsabteilung sehr gut versehe“. Aber da in letzter Zeit seine Arbeit mangelhaft gewesen sei, sei er zu den Bauarbeiten versetzt worden. Für sein Verschwinden erhält er eine Ausgangssperre von 4 Wochen von 7. März bis 5. April 39.
Wegen „geistiger Minderwertigkeit“ vom Wehrdienst zurückgestellt
Vom Wehrbezirkskommando München II wird er Ende Juli 1939 gemustert und der Ersatzreserve II zugeteilt31 . Der Bayerische Landesverband für Wander- und Heimatdienst hatte um Prüfung gebeten, da Schweiger „geistig minderwertig“ sei32 .

Zweite Flucht

Max wird am 1. Oktober 39 wiederum als „entlaufen“ vom Wanderhof gemeldet an den Landrat gemeldet. Schweiger hat seinen Wochenlohn von RM 15 in der Tasche und verprasst das Geld in zwei Peitinger Wirtschaften. Sodann versucht er, mit seinem Kumpel Johann St. sich nach Füssen durchzuschlagen. Von einem Pater eines Franziskanerkloster erbetteln sie jeweils 50 Pf. zum Übernachten. Einen Tag später teilt die Polizeidienstabteilung Füssen der HSM die Festnahme von Max Schweiger und Johann St. mit. Sie wollten in Füssen bei einer Frau übernachten, aber diese meldet bzw. denunziert die beiden an die Polizei33 . In der HSM erhält Max 10 Tage strengen Arrest.

Bedenklicher Gesundheitszustand

Der Landrat ordnet ein ärztliches Gutachten über den Gesundheitszustand von Max Schweiger an. Der Anstaltsarzt der HSM, Dr. Weiß, diagnostiziert Anfang Dezember 1939 einen mangelhaften Ernährungs- und Kräftezustand von Max, bei einer Größe von 1,73 wiege er nur 60 kg. Max sei ruhig, geordnet, zeitlich und örtlich gut orientiert und gebe auf alle Fragen willig Antwort. Seine Schulkenntnisse seien mangelhaft. Es handle sich bei Schweiger um „Schwachsinn mäßigen Grades“34 . Schweiger sei zur Einweisung ins Arbeitshaus geeignet.

Einweisung ins Arbeitshaus droht

Die HSM bittet darum, von einer Einweisung in ein Arbeitshaus abzusehen, denn Schweiger sei „sich der Strafbarkeit seines Handelns nicht voll bewusst“ gewesen, seine Reue sei aufrichtig und er bringe dies durch gesteigerten Arbeitswillen zum Ausdruck35 .
Auf Druck der HSM entschuldigt Schweiger sich am 8. Dezember 39 persönlich beim Landrat mit einem Brief: „Ich verspreche, in voller Reue über mein undiszipliniertes Verhalten, mich künftig unbedingt in die Ordnung zu fügen, die mir vom Wanderhofe zugeteilte Arbeit nach bestem Können und mit dem größten Fleiß zu verrichten, bis mich die Leitung des Wanderhofes für einsatzfähig in die freie Wirtschaft erklärt. Mit diesem Versprechen bitte ich nochmals von einer Einweisung ins Arbeitshaus Abstand zu nehmen.“36

Kontakt zur Mutter

Am 7. Oktober 1939 schreibt ihm seine Mutter: „Lieber Max, wir haben durch einen dortigen Herrn erfahren, dass Du von deiner dortigen Stelle vermittelt wirst und haben auch zugleich erfahren, dass du nach Augsburg willst. Darauf erwidern wir, dass du gerne kommen kannst, wenn Du das Versprechen abgeben kannst, dass Du von nun an einen ordentlichen Menschen machst und, was die Hauptbedingung ist, dass du arbeitest. Andernfalls, das müssen wir erwähnen, würden wir nochmals eine Katastrophe nicht mehr mitmachen.
Wir glauben auch, dass Dir das Vergangene eine große Lehre war und Du jetzt eingesehen hast, dass Du selbst nur dann ein gutes Leben hast, wenn du ordentlich bist. Wir hoffen diesenhalb (sic!) gerne, dass Du ein neues, zielstrebiges Leben beginnst. Dann bist du auch bei deinen Eltern gern willkommen.
Deine Mutter Herzliche Grüße sendet Dir Hans“37
Aber Max scheint seiner Mutter lange nicht geantwortet zu haben, denn am 28. Februar 1940 teilt seine Mutter Maria Halbedel dem Zentralwanderhof mit, „dass ich dankbar dafür wäre, wenn Sie Max veranlassen würden, mit mir und seinem Vater in Briefwechsel zu treten.“38

Stark geschwächter Zustand 1940

Dritte Flucht aus der Herzogsägmühle

Am 22. Juli 1940 greift ihn Polizeimeister Wenninger von der Polizeistation Leeder, LK Kaufbeuren auf der Straße zwischen Denklingen und Leeder im Fuchstal auf. Als Ausweis hat er nur den Brief seiner Mutter vom 7.10.39 bei sich:
„Nachdem Schweiger ohne festen Wohnsitz umherzog und ihm aber weitere strafbare Handlungen – Bettel oder Landstreicherei – nicht nachzuweisen waren, wurde derselbe vorläufig festgenommen, in hiesigem Ortsarrest in Verwahrung genommen und am 23. Juli 1940, wegen Geschäftsvereinfachung und Kostenersparnis direkt dem Wanderhofe Herzogsägmühle überstellt.“39
Beratung der Pädagogen über Max
Bei einer Erzieherbesprechung der HSM am 28.8.40 betonen die Anwesenden, dass Max Schweiger sich trotz mehrfachen „Entlaufens“ in den letzten Monaten gut geführt habe. Er habe Heimweh. Die Eltern hätten ein Interesse daran, dass er auf einen guten Weg komme und mit ihnen in Verbindung trete, deshalb solle er nach Augsburg entlassen werden, sobald sich eine geeignete Arbeitsstelle in Augsburg ergebe40 . Der Hausleiter vermerkt in seiner monatlichen Beurteilung, Max sei „dem Aussehen nach gesundheitlich nicht gut beisammen.“ Schon bei den Arbeiten in Linderhof sei er 4 Wochen im Revier gewesen und „hatte 5-mal Schonung und zwar immer mehrere Tage … Hält auf Ordnung und Reinlichkeit, lebt kameradschaftlich zurückgezogen, Führung gut“ 41 .
Ab dem 3. September 1940 aber wird er zur Brauerei Schrimpf in Schongau zur Arbeit vermittelt. Dort arbeitet er 19 Tage.

Verurteilung wegen eines Sittlichkeitsverbrechens

Allerdings begeht Max Schweiger einen schweren Fehler und wird von der Staatsanwaltschaft Kempten am 26. September 1940 wegen eines „Sittlichkeitsverbrechens“ infolge einer Anzeige des Gendameriepostens in Schongau angeklagt42 und sitzt vor dem Prozess im Amtsgerichtsgefängnis Kaufbeuren in Strafhaft ein. Was er genau in Schongau mit Kindern angestellt haben soll, ist nicht bekannt.
Dr. Mandel erstellt für den Oberstaatsanwalt beim Landgericht Kempten am 5. November 1940 ein ärztliches Gutachten über Max. Max Schweiger sei im Sinne von Minderwertigkeit erblich belastet und sei wegen schlechten Kameraden, Leichtsinn und Hemmungslosigkeit auf die schiefe Bahn geraten. Er zeige aber keine schizophrenen Willens- und Denkstörungen: „Es lassen sich für die Zeit, in der Schweiger die ihm zur Last gelegten Handlungen vollbrachte, weder eine Bewusstseinsstörung, noch eine krankhafte Störung der Geistestätigkeit oder eine Geistesschwäche … nachweisen. … Aus seiner Vorgeschichte geht hervor, dass es sich bei ihm um einen Psychopathen handelt, der immer wieder durch Arbeitsscheue, Haltlosigkeit und Hemmungslosigkeit Landstreicherei etc. auffiel. Im Laufe seines Lebens machte Schweiger einen schizophrenen Schub durch. Wann dieser Prozess damals einsetzte, lässt sich nach so langer Zeit nicht sicher mehr sagen. Da die Möglichkeit des Erkrankungsbeginns zur Zeit der früheren Taten nicht ausgeschlossen werden konnte, wurde ihm später der § 51 zuteil. Heute aber sind auf Grund der Aktenangaben wie der persönlichen Untersuchung des Schweigers für dieses Leiden keine sicheren Anzeichen mehr vorhanden. Der § 51 I und II des RStGB ist daher zurzeit nicht gegeben. Auch ist der Grad seiner Verstandesschwäche sowie des moralischen Charakterdefekts nicht so hoch, dass der Tatbestand des § 51 erfüllt sei“43 .
Durch die Strafkammer Kempten wird Max am 21. März 1941 wegen eines „Verbrechens der Unzucht mit Kindern nach § 176 Abs. I Ziffer 3 StGB zu 7 Monaten Gefängnis verurteilt“44 .
Nach der Strafverbüßung in Kempten kommt Max Schweiger unter Anrechnung der Untersuchungshaft am 22. Mai 1941 nach München und von dort am 27. Mai 41 wieder in den Heimathof Herzogsägmühle und wird dort wegen seiner „ganz schwächlichen Konstitution“ nur mit leichteren Arbeiten beschäftigt. Wiederholt wird Max wegen allgemeiner Schwäche auf die Krankenstation aufgenommen45 .

Vierter Fluchtversuch

Max entläuft von dort am 29.9.41 ein weiteres Mal und begibt sich per Bahn zu seinem leiblichen Vater nach Augsburg. Dieser schreibt am 2. Oktober an die HSM, dass sein Sohn bei ihm eingetroffen sei. Max Schweiger sen. bestätigt, dass sein Sohn im gleichen Betrieb, in welchem „er selbst schon seit 15 Jahren beschäftigt“ sei, die Arbeit antreten könne46 . Seit 1925 hat sich der Vater geläutert und geht einer respektablen Beschäftigung nach. Die Leitung der HSM teilt dem Landrat in Schongau mit, dass sie mit einer solchen Lösung einverstanden sei47 . Max kann bei seinem Vater am Predigerberg 9 wohnen.

Beschäftigung in der Neuen Augsburger Kattunfabrik

Tatsächlich nimmt die Neue Augsburger Kattunfabrik Max jun. aufgrund der Bitten des Vaters, der mittlerweile dort dauerhaft als Walzenschleifer beschäftigt und vollkommen geläutert ist, ab 6. Oktober 1941 in ihre Dienste48 .

Entlassung aus der Fabrik

Schon am 4. November teilt die Leitung der Neuen Augsburger Kattunfabrik an die HSM mit, „dass wir mit ihm absolut nicht zufrieden sind. Schweiger blieb währen dieser kurzen Zeit schon mehrere Male der Arbeit fern und ist bei der Arbeit vollkommen gleichgültig. Unsere Verwarnungen blieben ohne Erfolg. Wir verzichten daher auf eine weitere Dienstleistung des Obengenannten und haben dies auch heute bereits seinem Vater mitgeteilt“49 .

Herzogsägmühle lehnt erneute Aufnahme Schweigers ab

Die Herzogsägmühle erwidert in einem Schreiben vom 18. November 1941 an die Neue Augsburger Kattunfabrik hinsichtlich Max Schweiger jun., „dass wir mit der Angelegenheit des Schweigers nichts mehr zu tun haben und Sie deshalb bitten mögen, denselben an das Arbeitsamt Augsburg zu verweisen. Bei weiterem Versagen des Schweiger ist es dem Arbeitsamt überlassen, strengere Maßnahmen gegen denselben zu veranlassen“50 .

Herzogsägmühle lehnt die Rücknahme von Schweiger ab (1941)

Am 9.3.1942 ist Max bei der Firma Deschler nachweisbar, wird aber am 27. März wieder ausgestellt, weil er durch unsachgemäßes Arbeiten der Firma Schaden zugefügt hat. Das Arbeitsamt Augsburg weist Max am 27. April 1942 der Firma Siemens-Plania in Meitingen als „Dienstverpflichteter“ zu. Er wohnt bei seinem leiblichen Vater am Predigerberg 9. Aber bereits nach vier Arbeitstagen bleibt er dem Arbeitsplatz wegen Krankheit fern51 und kehrt nicht in die Firma zurück.
Ende Mai erkrankt Max an Bronchitis, eine vertrauensärztliche Untersuchung ergibt aber seine Arbeitsfähigkeit. Ein anderer Arzt schreibt ihn krank. In der Bäckergasse 18 lebt er, so die zuständige Polizeistation, in „Konkubinat mit der geistesschwachen, arbeitsscheuen, geschiedenen Hilfsarbeiterin Maria Übleis“52 .

Polizeilicher Arbeitszwang, Max steht außerhalb der „Volksgemeinschaft“

Nun sieht sich das Arbeitsamt zum Handeln veranlasst. Auf der Basis des Zigeuner- und Arbeitsscheuengesetzes vom 16. Juli 1926 verfügt der Polizeipräsident in Augsburg am 3. Juli 1942 den “polizeilichen Arbeitszwang bei Aufenthaltszuweisung in einer Fürsorgeeinrichtung“ mit einer Höchstdauer von 3 Jahren. Bei Bewährung könne die Weitervermittlung in ein freies Arbeitsverhältnis erfolgen. Max Schweiger sei als „arbeitsscheu und als haltloser Mensch“ anzusehen:
„Der Genannte kann den Nachweis geregelter Arbeit oder ernstlicher Bemühung um geordnete Arbeit nicht ausreichend glaubhaft erbringen. Er hat sich durch sein bisheriges Verhalten außerhalb der Volksgemeinschaft gestellt. Die öffentliche Sicherheit erfordert die sofortige Festhaltung solcher Personen und ihre Unterstellung unter den polizeilichen Arbeitszwang mit Aufenthaltszuweisung“.53
Zu dieser Zeit der Beschlussfassung sitzt Max Schweiger bereits im Gerichtsgefängnis Augsburg.

Erneute Einlieferung im Wanderhof Herzogsägmühle

Das Polizeipräsidium Augsburg verschubt den „Polizeihaftgefangenen Max Schweiger“ am 13. Juli 1942 von Augsburg nach Ingolstadt, am 18. Juli von Ingolstadt nach München und von dort mit einem Einzeltransport über Landsberg in die Herzogsägmühle54 zur „arbeitsfürsorgeerzieherischen Betreuung“, wo er sich wiederum einer ärztlichen Untersuchung unterziehen muss. Max Schweiger ist 1,75 m groß, er wiegt nur 55 kg, hat dunkle Haare und braune Augen.

Herzogsägmühle schlägt Unterbringung in Heilanstalt vor

Die HSM hat genug von den Eskapaden von Max Schweiger. Im Schreiben an den Landrat von Schongau fällt die HSM ein vernichtendes Urteil über ihn. Es handle sich „um einen arbeitsscheuen, schwachsinnigen jungen Menschen“. Max sei mehrfach entlaufen. Es sei versucht worden, ihn in der Nähe zur Arbeit zu vermitteln. Er sei wegen Unzucht mit 7 Monaten Gefängnis bestraft worden. Danach habe Schweiger in Augsburg gearbeitet, habe die Arbeitsstelle unter dem Vorwand der Erkrankung in Meitingen verlassen. Am 9. Juli 1942 sei Schweiger letztmals durch das Polizeipräsidium Augsburg in Peiting eingewiesen worden. Jedesmal sei Schweiger „körperlich sehr heruntergekommen und er habe den Eindruck eines Geisteskranken“ gemacht. Der Anstaltsarzt habe dies am 21. Juli 1942 bestätigt.
Arbeit leiste er in der HSM nur in geringem Umfang. Untertags verlasse er den Heimathof, um Lebensmittel zu erbetteln. Von der Gendarmerie Peiting sei er letztmals zurückgebracht und dann arretiert worden. Beim Freigang habe er büschelweise Gras gegessen, Tisch und Stuhl zertrümmert und sich im Sicherungsarrest wie ein Irrer gebärdet:
„Diese Tatsachen veranlassten uns, Schweiger über den Landrat Schongau dem Amtsarzt vorzuführen, mit der Bitte erwägen zu wollen, ob Schweiger nicht besser in eine Heil- und Pflegeanstalt bzw. einer fachärztlichen Untersuchung in der Psychiatrischen Klinik überwiesen werden soll. Eine Belassung desselben in unserem Heimathof ist mit Rücksicht auf die anderen Betrauten nicht tragbar“ 55 .

Amtsärztliches Gutachten

Das vom Landrat beim Staatlichen Gesundheitsamt Weilheim veranlasste Amtsärztliche Gutachten vom 23. August 1942 lautete wie folgt:
„Aufgrund des Berichtes des Wanderhofes Herzogsägmühle und der eigenen Feststellungen ist Schweiger an einem erneuten Schub von Schyzophrenie (sic!) erkrankt. Schweiger führt vollständig unsinnige Reden, beantwortet keinerlei Fragen sachgemäß, nimmt Gegenstände aus dem Wartezimmer an sich und behauptet, sie seien sein eigen, versucht auch im Untersuchungszimmer aller möglichen Gegenstände habhaft zu werden, ist motorisch sehr unruhig, zieht sich bald an bald aus etc. Aufgrund seines vollkommen verworrenen Geisteszustandes ist ein weiterer Aufenthalt in der Herzogsägmühle für die Mitwelt im höchsten Grade Gefahr bringend und auch nicht zweckdienlich. Eine Einweisung nach Art. 80 Abs. II PStrGB ist daher dringend notwendig.
Der Amtsarzt Dr. Bauer, Ärztin am Gesundheitsamt“56

Entscheidung des Landrats

Landrat Thoma beschließt demzufolge am 24. August 1942 die Überführung des Wanderhofinsassen Max Schweiger „wegen gemeingefährlicher Geisteskrankheit bis auf weiteres in die Kreis-Heil- und Pflegeanstalt Eglfing-Haar“. Schweiger bilde „eine Gefahr nicht nur für die Wanderhofinsassen, sondern auch für die übrige Umwelt. Er ist als gemeingefährlich im Sinne des Art. 80 PStGB zu erachten, weshalb seine Einweisung in eine geschlossene Anstalt dringend notwendig ist.“57
Die HSM übersendet den gesamten Personalakt nach Eglfing-Haar zur Einsichtnahme58 . Schließlich wird Max Schweiger am 4. September 1942 in die Heilanstalt Eglfing-Haar überstellt.
Ermordung in Eglfing-Haar am 30. Oktober 1942
Der leitende Direktor der Heilanstalt Eglfing-Haar Dr. Hermann Pfannmüller war ein entschiedener Befürworter der Krankenmorde59 . Pfannmüller erhielt 1912 die ärztliche Zulassung, 1 Jahr später sein Doktorzeugnis. Angeregt durch den Münchner Ordinarius für Psychiatrie Emil Kraepelin, schlug er die psychiatrische Laufbahn ein. Früh öffnete er sich dem Gedankengut der Rassenhygiene und „Euthanasie“, wie die volkswirtschaftlich und „eugenisch“ begründete Tötung von unheilbar Kranken und behinderten Menschen beschönigend genannt wurde. 1922 trat Pfannmüller in die NSDAP in Ansbach ein und war aktiv als Kreisleiter tätig, 1925 verließ er die Partei wieder.
1930 übernahm er die Leitung der „Offenen Fürsorge“ an der „Heil- und Pflegeanstalt Kaufbeuren“. 1933 trat er erneut in die NSDAP und in die SA ein. Er engagierte sich als Gauredner und führte weltanschauliche Schulungen zu „Erb- und Rassenfragen“ durch. Von 1936 bis 1938 hatte er die Leitung der „Beratungsstelle für Erb- und Rassenpflege“ am Gesundheitsamt Augsburg und beteiligte sich aktiv bei der zentralen Erfassung der als „erbkrank“ geltenden Menschen und an der nationalsozialistischen Politik der „negativen Auslese“. 1938 wurde Pfannmüller Direktor der „Heil- und Pflegeanstalt Eglfing-Haar“. Ab November 1939 nahm er aktiv an der geheimen „Aktion T 4“ und der systematischen Ermordung von Anstaltspatientinnen unter dem Deckmantel der „Euthanasie“ teil.
Als einer von reichsweit vierzig Ärzten entschied er anhand von Meldebögen über Leben und Tod tausender Klinikinsass
innen; Maßstab war deren Arbeitsfähigkeit. Von Eglfing-Haar aus wurden über 2.000 Patient*innen in eigens eingerichtete Tötungsanstalten verlegt und dort ermordet. Bis zum Abbruch der „Aktion T 4“ im August 1941 erlitten reichsweit mehr als 70.000 Menschen den Gastod.
Nach dem Abbruch der Aktion T 4 im August 1941 starben weitere Kranke in den Kliniken selbst an gezielter Unterernährung, Vernachlässigung oder Medikamentenvergiftung. Unter der Verantwortung Pfannmüllers wurden in Eglfing-Haar bis 1945 über 2.100 Menschen ermordet, darunter mindestens 332 Kinder60 .

Ermordung von Max Schweiger in Eglfing-Haar

2 Monate nach seiner Einlieferung in Eglfing-Haar teilt der Landrat am 7. November 1942 der Herzogsägmühle mit, dass Max Schweiger am 30. Oktober 1942 in der Heil- und Pflegeanstalt Eglfing-Haar verstorben sei.61
Die letzten beiden Einträge in seiner Patientenakte sind vom 29. und 30. Oktober: Am 29. Oktober findet sich zwar der Satz „geht körperlich merklich zurück“, ein Hinweis auf eine akute Erkrankung fehlt aber. Er wird an diesem Tag auf eine andere Station verlegt. Am 30. Oktober verstirbt er an Pneumonie. Der Prosekturbefund bestätigt die Erkrankung: Lobulärpneumonie, Bronchitis, Lungenödem. Zudem stellte er Abmagerung fest62 .
Das Archiv des Bezirks Oberbayern geht davon aus, dass Max Schweiger nicht an Entzugskost, wie sie den Leitern der bayerischen Heil- und Pflegeanstalten von Dr. Faltlhauser am 30.11.1942 vorgestellt wurde63 , verstorben ist. Es sei eher von einer „strukturellen Vernachlässigung“ beim Tod von Maximilian Schweiger auszugehen.
Die Versorgungsbedingungen in der Heil- und Pflegeanstalt Eglfing-Haar hatten sich in den 1940-er Jahren durch Überbelegung, kriegsbedingte Personalengpässe, Fremdnutzung von Teilen des Anstaltsgeländes und Senkungen der Pflegesätze deutlich verschlechtert. Die Verschlechterung ging auf bewusste politische Entscheidungen zurück. Es ist wahrscheinlich, dass diese politisch bedingt schlechten Versorgungsbedingungen beim Tod von Maximilian Schweiger eine Rolle spielten. Frau Verena Rapolder kommt deshalb zu folgender Einschätzung:

  • „Im Oktober 1942 gab es in Eglfing-Haar noch keine ‚Hungerkost‘. Bezüglich der Medikamentenmorde ist die Forschungslage schwierig. Es gibt keine Zeugenaussagen zu Medikamentenmorden auf den Erwachsenenstationen in Eglfing-Haar. Das Forschungsteam des Gedenkbuchs für die Münchner ‚Euthanasie‘-Morde entschied sich daher, von Verdachtsfällen zu sprechen. Es sah die Mordmethode in der ‚Kinderfachabteilung‘ als Muster, bei der die Kinder über mehrere Tage Beruhigungsmittel erhielten, so dass sie durch die flache Atmung eine Bronchitis entwickelten. Die Einträge in der Patientenakte und die Verlegung am Tag vor dem Tod entsprechen nicht dieser Methode.“ 64
    Zweifel sind dennoch angebracht. Unterernährt war Max von Kindheit an. Die Todesursache Pneumonie weist auf eine extreme Schwächung und Unterernährung hin. Bei seinem Tod wog er noch 57 kg.

Nachfrage der Mutter in der HSM

Die Mutter Maria Halbedel richtet am 12. November 1942 ein Schreiben an die HSM und möchte wissen, „ob sich mein Sohn Max Schweiger hier befindet, da ich von der Heilanstalt Haar keine Nachricht erhalte, bitte sie deshalb mir so rasch wie möglich Nachricht zu geben65 . Am 18. November erhält Maria Halbedel die niederschmetternde Nachricht, dass ihr Sohn in der Anstalt Eglfing-Haar verstorben sei. Die Todesursache wird ihr aber nicht mitgeteilt66 .
Maximilian Schweiger wird Opfer einer politisch gewollten „strukturellen Vernachlässigung“, vielleicht auch von Medikamentenmissbrauch. Er verstirbt im Alter von 25 Jahren und 4 Monaten.
Die Nationalsozialisten grenzten ihn als „geistig und moralisch minderwertig“ aus, als Mensch, der sich nicht in die Volksgemeinschaft eingliedern wollte und gemäß der sozialdarwinistischen Ideologie schlimmster Verfolgung bis hin zur physischen Vernichtung ausgesetzt war. Auf seine gesundheitlichen Probleme und seine schwächliche Konstitution wurde keinerlei Rücksicht genommen.

Wir möchten an Max Schweiger mit dieser Biografie und einem Stolperstein erinnern.

© Dr. Bernhard Lehmann Gegen Vergessen – Für Demokratie, RAG Augsburg-Schwaben

Footnotes
  1. StadtAA, Schweiger Max MK 2, 1917
  2. StadtAA, MB Schweiger Juliane 1861. Die Mutter von Max Schweiger sen. ist die ledige Taglöhnerin, Zeitungsausträgerin, Kindsmagd, Zugeherin und Haushälterin Juliana Schweiger geb. 16. Juni 1861. Sie hatte drei uneheliche Kinder von drei verschiedenen Männern; Max, der älteste, ist am 24. Februar 1893 in Augsburg geboren, sein Vater ist der Modellschreiner Josef Kuhn. (wohnhaft F 277 Kuhn). Seine Schwester Auguste ist 1895 geboren, ihr Vater ist der ledige August Haberkorn. Der jüngste Bruder von Max ist Hermann, geb. 1898, dessen Vater ist der ledige Michael Schöllhorn (MB Juliana Schweiger 1861). Auguste wohnte 1935 in Ottobeuren, Hermann arbeitete als Hilfsarbeiter in Augsburg.
  3. StadtAA, Schweiger Max MK 2 1917
  4. StadtAA, Schweiger Max 1893
  5. ebenda
  6. StadtAA Schweiger Max MB 1892: Leumundszeugnis Max Josef Schweiger
  7. StadtAA MB Schweiger Max 1893
  8. StadtAA MB Schweiger Max 1893. Max wird bereits am 1. Dezember 1926 wieder aus dem Zuchthaus in Kaisheim entlassen. Der Ehrverlust bezog sich auf die Zeit vom 30.9.1926 bis zum 29.9.1931. Max sen. wurde auch der Zuhälterei, Hehlerei und Bandendiebstahls bezichtigt, vgl. Personalakt Max Schweiger jun. 24.20.1935 Nr. 2564
  9. Ebenda.
  10. StadtAA, MK Halbedel Anton 1897
  11. StadtAA, MK 2 Halbedel Anton 1897
  12. Akte Max Schweiger, LKAN, Herzogsägmühle Nr. 8678 Kriminalbiologisches Gutachten, Psychologisch-soziologischer Befundbogen 1935, Dok. Nr. 77
  13. Akte Max Schweiger, LKAN, Herzogsägmühle Nr. 8678 Kriminalbiologische Sammelstelle, 8.7.1941, Dok Nr. 76
  14. Akte Max Schweiger, LKAN, Herzogsägmühle Nr. 2564: Direktion der Gefangenenanstalt Niederschönenfeld an die PD Augsburg vom 24.10.1935
  15. Bezirk Schwaben, Historischer Bestand Bezirkskrankenhaus Kaufbeuren, Krankenakte Max Schweiger, Aktennr. 10752
  16. Ebenda.
  17. Akte Max Schweiger, LKAN, Herzogsägmühle Nr. 2564. Abschrift der Verfügung vom 21.9.1937
  18. Akte Max Schweiger, LKAN, Herzogsägmühle Nr. 8678., Verfügung des OB der Stadt Augsburg vom 21.9.1937
  19. Bezirk Schwaben, Historischer Bestand Bezirkskrankenhaus Kaufbeuren, Krankenakte Max Schweiger, Aktennr. 10752
  20. Staatsarchiv Augsburg, Amtsgericht Kempten, Erbgesundheitsgericht 14/1938
  21. Bezirk Schwaben, Historischer Bestand Bezirkskrankenhaus Kaufbeuren, Krankenakte Max Schweiger, Aktennr. 10752
  22. Akte Max Schweiger, LKAN, Herzogsägmühle Nr 2564, Abschrift vom 27.9.1938, Kriminalsekretär Blum
  23. StadtAA Schweiger Max MK 2, 1917. Nach Angaben von Max ist er von seinem Stiefvater aus der Wohnung in der Manlichstraße 1 geworfen worden.
  24. Akte Max Schweiger, LKAN, Herzogsägmühle Nr 2564, Protokoll des Verhörs 18.11.38 Staatliche Kriminalpolizei, Kriminalpolizeistelle Augsburg
  25. Akte Max Schweiger, LKAN, Herzogsägmühle Nr 2564, Polizeipräsident Augsburg, 22.11.1938
  26. Ebenda. Abschrift des Schreibens vom 8.12.1938 des Polizeipräsidenten
  27. Akte Max Schweiger, LKAN, Herzogsägmühle Nr 2564, PAAB Nr 1775 Bezirksamt Schongau vom 4.1.39, Dok. Nr. 23
  28. Akte Max Schweiger, LKAN, Herzogsägmühle Nr 2564, Dr. Stumpfl 29.12.38
  29. Akte Max Schweiger, LKAN, Herzogsägmühle Nr 8678. Führungsbogen Polizeiamt Kempten 27.5.41, Dok. Nr. 35
  30. Akte Max Schweiger, LKAN, Herzogsägmühle Nr 2564. Beschluss BA Schongau vom 4.1.1939
  31. Akte Max Schweiger, LKAN, Herzogsägmühle Nr 2564, Wehrmeldeamt München 2 vom 28.7.39, Dok.Nr.37a
  32. Akte Max Schweiger, LKAN, Herzogsägmühle Nr 2564, Bayerischer Landesverband für Wanderdienst vom 25.7.39, Dok. Nr. 37b
  33. Akte Max Schweiger, LKAN, Herzogsägmühle Nr 2564, Bericht der Schutzpolizeidienstabteilung Füssen an die Herzogsägmühl vom 2.10.39
  34. Ebenda, ärztlicher Befund von Max Schweiger durch Anstaltsarzt Dr. Weiß vom 4.12.1939
  35. Ebenda, 8.12.39 HSM Pfr./Ge. An den Landrat Thoma
  36. Ebenda, Schreiben Max Schweiger an den Landrat des Kreises Schongau, 8.12.1939. Bei der Abfassung des Briefes dürfte die HSM mitgewirkt haben.
  37. Akte Max Schweiger, LKAN, Herzogsägmühle Nr 2564, Brief von Maria Halbedel an Max Schweiger, 7.10.39
  38. Akte Max Schweiger, LKAN, Herzogsägmühle Nr 8678 Brief Maria Halbedel an Herzogsägmühle 7.4.40, Dok Nr. 58
  39. Akte Max Schweiger, LKAN, Herzogsägmühle Nr 2564, Gendarmerie Posten Leeder an den Wanderhof HSM 22.7.1940
  40. Ebenda, Erzieherbesprechung vom 20.8.40 HSM
  41. Ebenda, Beurteilungen des Hausleiters vom 15.8.40
  42. Akte Max Schweiger, LKAN, Herzogsägmühle Nr 2564, Oberstaatsanwalt Kempten 2Js 2100/40
  43. Gutachten Dr. Mandel vom 5.11.40, Bezirk Schwaben, Historischer Bestand Bezirkskrankenhaus Kaufbeuren, Krankenakte Max Schweiger, Aktennr. 10752
  44. Akte Max Schweiger, LKAN, Herzogsägmühle Nr 2564. Oberstaatsanwalt beim LG Kempten an den Wanderhof Herzogsägmühle, 7. April 1941
  45. Ebenda. Dok. Nr. 57. Am 13.2. 40 kommt er in die Krankenstation und wird erst wieder am 11. März 40 aus der stationären Behandlung entlassen. Am 27.6.41 wird er wiederum in stationäre Behandlung genommen.
  46. Akte Max Schweiger, LKAN, Herzogsägmühle Nr. 2564. Brief Max Schweiger, Predigerberg 9 an die Herzogsägmühle 2.10.41
  47. Ebenda, HSM an den Landrat 15.10.41 Dok. 97
  48. Akte Max Schweiger, LKAN, Herzogsägmühle Nr. 2564. Neue Augsburger Kattunfabrik an die Leitung des Wanderhofes Herzogsägmühle vom 20.10.41, Dok Nr. 102
  49. Ebenda, Neue Kattunfabrik an den Zentralwanderhof Herzogsägmühle vom 4.11.1941, Dok 104
  50. Ebenda, Zentralwanderhof HSM an die Neue Augsburger Kattunfabrik 18.11.41; Dok Nr. 107
  51. Akte Max Schweiger, LKAN, Herzogsägmühle Nr. 2564, Siemens-Planiawerke an den Bayerischen Landesverband für Wander- und Heimatdient, 4.8.1942; Dok. Nr. 113
  52. Akte Max Schweiger, LKAN, Herzogsägmühle Nr. 8678, Dok. Nr. 87 vom 2.7.1942
  53. Akte Max Schweiger, LKAN, Herzogsägmühle Nr. 8678 Der Polizeipräsident in Augsburg: Aufenthaltszuweisung, Polizeilicher Arbeitszwang, 3.7.1942: Dok. Nr. 86
  54. Akte Max Schweiger, LKAN, Herzogsägmühle Nr. 2564, Polizeipräsidium Augsburg Dok. Nr. 108
  55. Akte Max Schweiger, LKAN, Herzogsägmühle Nr. 2564. Ka/Js an den Herrn Landrat vom 7.8.1942, Dok. Nr. 116
  56. Akte Max Schweiger, LKAN, Herzogsägmühle Nr. 2564 Staatl. Gesundheitsamt Weilheim an den Landrat Schongau, 23. August 1942, Dok. Nr. 118
  57. Akte Max Schweiger, LKAN, Herzogsägmühle Nr. 2564. Beschluss des Landrats von Schongau vom 24.8.1942, Dok. Nr. 124
  58. Ebenda, Korrespondenz HSM mit Eglfing-Haar, 3.9.42 und 9.9.42, Dok. Nr. 120 und 121
  59. Zu Dr. Hermann Pfannmüller: Ulla-Britta Vollhardt: Pfannmüller, Hermann (publiziert am 16.01.2025), in: https://www.nsdoku.de/lexikon/artikel/pfannmueller-hermann-645
  60. Bei Kriegsende geriet Pfannmüller in amerikanische Haft, aus der er 1948 wegen Haftunfähigkeit entlassen wurde. 1949 verurteilte ihn ein Münchner Gericht zu sechs Jahren Gefängnis wegen Totschlags, zwei Jahre später wurde das Strafmaß auf fünf Jahre reduziert. Die Strafe musste Pfannmüller nicht verbüßen: Immer neue ärztliche Gutachten bescheinigten dem Mediziner, der bis zu seinem Tod bei seiner Familie in Sonthofen lebte, haftunfähig zu sein. Auch das seit 1947 schwebende Entnazifizierungsverfahren, in dem er als Hauptschuldiger angeklagt worden war, verschleppte er auf diese Weise; es wurde 1960 eingestellt.
  61. Akte Max Schweiger, LKAN, Herzogsägmühle Nr. 2564. Der Landrat an den Heimathof Herzogsägmühle 4.11.42, Dok. Nr. 127
  62. Mitteilung des Archivs des Bezirks Oberbayern, Frau Verena Rapolder vom 2.9.25
  63. Hans-Ludwig Siemen: Hungerkosterlass in den bayerischen HuPflA vom 30.11.1942, in: https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Hungerkosterlass_(30._November_1942); Abruf 2.8.25
  64. Mitteilung des Archivs des Bezirks Oberbayern, Frau Verena Rapolder vom 2.9.25
  65. Akte Max Schweiger, LKAN, Herzogsägmühle Nr. 2564 Dok. 128 Brief Maria Halbedel an die Herzogsägmühle Schongau vom 12.11.1942
  66. Akte Max Schweiger, LKAN, Herzogsägmühle Nr. 2564. Dok. Nr. 130 Schreiben vom 18.11.42 an Maria Halbedel, Manlichstr. 1
Sources and literature
Unpublished sources:

StadtAA, MB, Schweiger Max, 1893
StadtAA, MK 2, Schweiger Max, 1917
StadtAA, MK 2, Halbedel Anton, 1897
StadtAA, MB Schweiger Juliane 1861
Staatsarchiv Augsburg, AG Kempten, EGG 14/1938
Akte Max Schweiger, LKAN, Herzogsägmühle, Nr. 2564 und Nr. 8678
Bezirk Schwaben, Historischer Bestand Bezirkskrankenhaus Kaufbeuren, Krankenakte Max Schweiger, Aktennr. 10752

Literature:

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Hintermayr, Franziska: Dr. Hermann Pfannmüller. Eine rechte Karriere als Direktor der Heil- und Pflegeanstalt Eglfing-Haar, in: Krauss, Marita (Hg.): Rechte Karrieren in München. Von der Weimarer Zeit bis in die Nachkriegsjahre, München 2010, S. 311-324.
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Rotzoll, Maike / Hohendorf, Gerrit / Fuchs, Petra (Hg.): Die nationalsozialistische „Aktion T 4“ und ihre Opfer. Historische Bedingungen und ethische Konsequenzen für die Gegenwart, Paderborn 2010.
Stockdreher, Petra: Heil- und Pflegeanstalt Eglfing-Haar, in: Cranach, Michael von/Hans-Ludwig Siemen (Hg.): Psychiatrie im Nationalsozialismus. Die Bayerischen Heil- und Pflegeanstalten zwischen 1933 und 1945, München 2012, S. 327-362.